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Schutzimpfungen

Bild Spritze


Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten Vorsorgemaßnahmen in der modernen Medizin. Durch vorsorgliche Impfungen kann man bestimmte Infektionskrankheiten verhindern, die bei Ausbruch unter Umständen lebensbedrohlich sein könnten.

Einige Impfungen gehören zu den so genannten „öffentlich empfohlenen Impfungen“. Diese Impfungen werden für jeden Menschen, gleich welchen Alters, empfohlen; die Kosten für die Impfung und die Impfstoffe werden von den Krankenkassen voll übernommen.

Für Erwachsene öffentlich empfohlen wird bereits seit Jahren die Impfung gegen

- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Diphtherie
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Bei diesen 3 Impfungen ist zunächst eine so genannte Grundimmunisierung notwendig. Diese besteht in der Regel aus 3 Injektionen, wobei die ersten beiden im Abstand von etwa 6 Wochen durchgeführt werden und die 3. Injektion etwa 6 Monate nach der zweiten erfolgt. Nach erfolgter Grundimmunisierung ist zum Aufrechterhalten des Impfschutzes alle 10 Jahre eine Auffrischungs-Impfung erforderlich. Allerdings ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand eine Auffrischung der Impfung gegen Kinderlähmung nicht mehr notwendig, sofern eine Grundimmunisierung und nach 10 Jahren im Erwachsenenalter eine Auffrischungsimpfung stattgefunden hat.
Seit 2009 wird auch für Erwachsene zusätzlich eine einmalige Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten) empfohlen, die in der Regel mit einem Kombinationsimpfstoff mit gleichzeitiger Tetanus-Diphtherie-Impfung bzw. Tetanus-Diphtherie-Polio-Impfung erfolgen kann.

Außerdem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO, siehe unten) seit August 2010 für nach 1970 geborene Erwachsene auch eine Impfung gegen Masern, sofern in der Vergangenheit noch keine oder nur eine einzige Masern-Impfung durchgeführt wurde oder der Impfstatus unklar ist. Diese Impfung soll mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) durchgeführt werden. Außerdem sollen alle Frauen im gebärfähigen Alter mindestens zweimal gegen Röteln geimpft worden sein; auch diese Impfung kann mit MMR-Impfstoff durchgeführt werden.

Ob die empfohlenen Impfungen bei Ihnen durchgeführt wurden, geht in der Regel aus dem Impfpass hervor, der für die meisten Menschen irgendwann einmal vom Haus- oder Kinderarzt angelegt wurde. Wir können Ihren Impfpass auf Vollständigkeit überprüfen und gegebenenfalls notwendige fehlende Impfungen in der Praxis durchführen. Versäumte Impfungen können, auch nach vielen Jahren, nachgeholt werden. Eine unterbrochene Grundimmunisierung oder eine versäumte Auffrischungsimpfung nach 10 Jahren bedeuten nicht, dass mit der Grundimmunisierung „von vorn angefangen werden muss": JEDE IMPFUNG GILT!

Sind keine Impfungen dokumentiert, soll man den Patienten als ungeimpft ansehen - das heißt, dass zunächst eine komplette Grundimmunisierung durchgeführt werden muss. Sollte dabei in der Vergangenheit doch schon eine Impfung erfolgt sein, die aber „vergessen" oder nicht dokumentiert wurde, schadet eine erneute (zusätzliche) Impfung nicht – im Gegensatz zu einem fehlenden Impfschutz, der gefährlich ist!!

Weitere Schutzimpfungen

Für Menschen über 60, chronisch kranke Menschen sowie (seit 2010) schwangere Frauen wird eine jährliche Grippeschutzimpfung empfohlen. Über 60jährige und chronisch Kranke sollten gegen Pneumokokken (die häufigsten Erreger von Lungenentzündungen) geimpft werden; eine Auffrischung soll bei Menschen mit chronischen Krankheiten oder mit Störungen des Immunsystems alle 6 Jahre erfolgen.

Impfungen gegen Hepatitis A und B sowie gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (kurz FSME) werden nicht generell empfohlen. In bestimmten Fällen (z.B. Reisen, beruflich bedingte Risiken) kann eine Impfung notwendig werden; diesbezüglich muss eine individuelle Beratung erfolgen.

Diese Information können Sie sich unter dem folgendem link als pdf-Dokument herunterladen: Schutzimpfungen 2018 [202 KB]

 

Letzte Änderung am Mittwoch, 27. September 2023